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Fördermöglichkeiten für die Badsanierung
Bad sanieren – Förderung sichern
Dusche mit Vorhang

Eine Badsanierung ist häufig mit erheblichen Kosten verbunden. Doch je nach Umfang und Ziel der Modernisierung können Eigentümer von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, zur Steigerung der Energie­effizienz oder zur Anpassung des Badezimmers an veränderte Wohnbedürfnisse können finanziell unterstützt werden. Welche Förderungen infrage kommen, hängt dabei unter anderem von der geplanten Maßnahme, der Immobilie und den persönlichen Voraussetzungen ab. Ein frühzeitiger Blick auf mögliche Zuschüsse und Förderkredite kann daher helfen, die Kosten der Badsanierung deutlich zu reduzieren. 

KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“
Duschsitz und Haltegriff

Falls kein Zuschuss verfügbar ist oder höhere Kosten anfallen, gibt es den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW. Damit können barriere­reduzierende Maßnahmen finanziert werden.

Zuschuss der Pflegekasse
Sitzmöglichkeit in Dusche

Wenn bei einer im Haushalt lebenden Person ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.

Aktuell sind bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person möglich. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen. Typische Maßnahmen sind:
•    Umbau zur bodengleichen Dusche
•    Haltegriffe
•    Verbreiterung von Türen
•    Sonstige barrierefreie Anpassungen.

Energetische Maßnahmen im Bad
Dusche mit Vorhang und Hocker


Wenn die Badsanierung mit energetischen Maß­nahmen kombiniert wird, können weitere Förderungen infrage kommen, etwa über die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Beispiele:

•    Dämmung von Außenwänden im Bad
•    Austausch alter Fenster
•    Optimierung der Heizungsanlage
•    Die Förderung bezieht sich dann aber nicht auf Fliesen, Sanitäranlagen oder die eigentliche Badmodernisierung, sondern auf die energetischen Bauteile.

Steuerliche Absetzbarkeit

Unabhängig von Förderprogrammen können Handwerkerleistungen in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Für die Arbeitskosten (nicht Materialkosten) lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten steuerlich geltend machen.