
Falls kein Zuschuss verfügbar ist oder höhere Kosten anfallen, gibt es den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW. Damit können barrierereduzierende Maßnahmen finanziert werden.

Wenn bei einer im Haushalt lebenden Person ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.
Aktuell sind bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person möglich. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen im Haushalt kann sich der Betrag erhöhen. Typische Maßnahmen sind:
• Umbau zur bodengleichen Dusche
• Haltegriffe
• Verbreiterung von Türen
• Sonstige barrierefreie Anpassungen.

Wenn die Badsanierung mit energetischen Maßnahmen kombiniert wird, können weitere Förderungen infrage kommen, etwa über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Beispiele:
• Dämmung von Außenwänden im Bad
• Austausch alter Fenster
• Optimierung der Heizungsanlage
• Die Förderung bezieht sich dann aber nicht auf Fliesen, Sanitäranlagen oder die eigentliche Badmodernisierung, sondern auf die energetischen Bauteile.
Steuerliche Absetzbarkeit
Unabhängig von Förderprogrammen können Handwerkerleistungen in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Für die Arbeitskosten (nicht Materialkosten) lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen 20 % der Kosten steuerlich geltend machen.

